Rettungseinsatz

Sie sind eine nationale Behörde und wollen Drohnen für Rettungseinsätze während eines Notfalls oder nach einer Natur- oder humanitären Katastrophe einsetzen. Sie setzen z. B. eine mit Wärmebildkamera, Mobiltelefonsensor und GPS-Funktionen ausgestattete Drohne ein, um nach Wanderern zu suchen, die sich im Wald verirrt haben.
Nachstehend finden Sie einige der wesentlichen Probleme hinsichtlich Privatsphäre und Datenschutz, die in solchen Situationen aufkommen könnten, sowie Tipps/Schutzmaßnahmen, wie Sie sie vermeiden. Denken Sie an die ausführlichen Informationen im Handbuch.
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PRIVATSPHÄRE
Transparenz, Sichtbarkeit und Rechenschaftspflicht: Drohnen werden von Personen am Boden unter Umständen nicht wahrgenommen, die möglicherweise nicht wissen, dass eine Drohne in Betrieb ist oder ihre personenbezogenen Daten erfasst. Dies ist besonders im Wald der Fall, wo Bäume die Sichtbarkeit der Drohne behindern. Selbst wenn die Drohne bemerkt wird, können sie kaum feststellen, wer der Betreiber ist oder um was für einen Einsatz es sich konkret handelt.
Körperliche Privatsphäre: Sie könnte gefährdet sein, wenn Drohnen nicht nur visuelle Informationen sammeln, sondern zusätzlich mit einer Ausrüstung bestückt sind, die Wärmebilder aufnimmt (z. B. Wärmebildsensoren) oder andere Funktionen, etwa zur Gesichtserkennung, sowie biologische und chemische Sensoren hat.
Privatheit des Ortes und des Raumes: Personen haben das Recht, sich frei zu bewegen, ohne dabei identifiziert, verfolgt oder überwacht zu werden, auch in öffentlichen Bereichen. Nutzen Sie die Drohne nur in Notfallsituationen, um nach bestimmten Menschen Ausschau zu halten oder sie zu verfolgen.
DATENSCHUTZ
Es besteht das Risiko, erhebliche Mengen persönlicher Informationen über Personen im Wald, einschließlich Positionsdaten, körperliche Merkmale und andere personenbezogene Daten, zu sammeln.
Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz: Sie müssen personenbezogene Daten rechtmäßig und auf der Grundlage einer der durch EU-Recht abgedeckten Optionen erfassen und verarbeiten. Dies muss auf faire Art und Weise erfolgen, d. h. Personen dürfen dadurch keinen Schaden nehmen. Darüber hinaus ist Transparenz geboten – Menschen müssen wissen, ob, von wem und warum sie von einer Drohne aufgenommen wurden.
Zweckbindung: Menschen haben das Recht, genau zu erfahren, zu welchem Zweck ihre Daten gesammelt werden. Sobald sie über den Grund informiert wurden (Sicherheit, Schutz und Rettungseinsätze), dürfen Sie diese Daten nicht für einen anderen unvereinbaren Zweck (z. B. Auswertung von Besuchern des Parks zu Werbezwecken) verwenden, ohne sie erneut zu informieren und sicherzustellen, dass Ihre Tätigkeit rechtmäßig ist (siehe oben).
Speicherbeschränkung: Bildmaterial von Personen, die eine Identifizierung ermöglichen würde, darf nicht länger als zur Erreichung des rechtmäßigen Zwecks nötig aufbewahrt werden. Prüfen Sie jedoch, ob ein anderes berechtigtes Interesse besteht, die Informationen länger aufzubewahren, z. B. zu Versicherungszwecken, wegen Archivierungsanforderungen oder sonstiger rechtlicher Verpflichtungen.
Integrität und Vertraulichkeit: Wenn Sie Bildmaterial bestimmbarer Menschen haben, müssen Sie diese Daten auf sichere und geschützte Weise speichern. Es sollte vor dem unberechtigten Zugriff durch Drittparteien sowie ihre eigenen Angestellten geschützt werden, sofern diese nicht aufgrund des rechtmäßigen Zwecks Zugang benötigen.
Rechenschaftspflicht: Denken Sie daran, dass Sie nach Erfassung der personenbezogenen Daten darüber entscheiden können, was Sie mit diesen tun, und rechenschaftspflichtig sind, wenn Sie einen dieser Grundsätze nicht befolgen.
VORSICHTSMASSNAHMEN
TIPP – Prüfen Sie, wie Sie Personen bestmöglich darüber in Kenntnis setzen können, dass sie im Fall eines Rettungseinsatzes überwacht werden, z. B. indem Sie Hinweistafeln am Parkeingang/Wanderweg aufstellen und diese Informationen auf der Website des Ortes ergänzen, falls es eine gibt.
TIPP – Fliegen Sie nicht so nah an Personen heran, dass diese sich unbehaglich fühlen oder sich verletzen könnten.
TIPP – Sie müssen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften handeln. Nehmen Sie sich die Zeit, diese nachzuvollziehen. Da einige der Informationen, die Sie ggf. sammeln, z. B. die Wärmebilder der Menschen im Park, als sensible Daten erachtet werden können, gelten möglicherweise besondere Vorschriften.
TIPP – Sobald der Einsatz (d. h. der rechtmäßige Zweck) beendet ist, löschen Sie die gesammelten Daten, sofern sie nicht für spätere Untersuchungen oder gerichtliche Schritte erforderlich sind, die einen rechtmäßigen Zweck darstellen. Wenn Daten gespeichert werden müssen, stellen Sie sicher, dass personenbezogene Daten sicher und vor Weitergabe und vor dem unrechtmäßigen Zugriff Dritter geschützt gespeichert und verarbeitet werden. Speichern Sie nur die Mindestmenge an personenbezogenen Daten, die erforderlich ist um den rechtmäßigen Zweck zu erfüllen.
TIPP – Teilen Sie keine Daten bestimmbarer Personen mit Drittparteien, ohne die Zustimmung dieser Personen bzw. eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung.
TIPP – Ziehen Sie in Erwägung, z. B. Bilder schnellstmöglich unscharf zu machen, um die Menge der erfassten personenbezogenen Daten von Personen zu minimieren, die unbeabsichtigt von den Sensoren der Drohne aufgenommen wurden. Achten Sie jedoch darauf, keine Informationen zu entfernen, die zu einem späteren Zeitpunkt für Untersuchungen, Versicherungszwecke oder aufgrund sonstiger rechtlicher Verpflichtungen erforderlich sein können, die einen rechtmäßigen Zweck darstellen.
TIPP – Die aufgenommenen Personen haben das Recht auf Zugang zum Material, das ihre eigenen personenbezogenen Daten betrifft und haben die Möglichkeit, vom Verantwortlichen die Löschung des Materials zu verlangen. Sie sollten über ihr Recht aufgeklärt werden. Achten Sie jedoch auch auf sonstige rechtliche Verpflichtungen, denen Sie unterliegen.
TIPP – Achten Sie darauf, wer der Verantwortliche und wer der Auftragsverarbeiter ist, besonders wenn Sie diese Tätigkeit in Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmen ausüben. Denken Sie daran, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in der EU zahlreichen rechtlichen Verpflichtungen unterliegen.