Filmen einer historischen/kulturellen Stätte

Sie verwenden eine Drohne, um über eine historische Altstadt zu fliegen und machen Aufnahmen verschiedener Wahrzeichen. Im Mittelpunkt der Aufnahmen stehen eine Burgruine, ein Park und eine nahegelegene Gebetsstätte. Sie verkaufen das Bild an eine Datenbank/einen Katalog für Archivbilder, wo es auf unbestimmte Zeit gespeichert wird und zum Erwerb durch andere Personen angeboten wird.
Nachstehend finden Sie einige der wesentlichen Probleme hinsichtlich Privatsphäre und Datenschutz, die in solchen Situationen aufkommen könnten, sowie Tipps/Schutzmaßnahmen, wie Sie sie vermeiden. Denken Sie an die ausführlichen Informationen im Handbuch.
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PRIVATSPHÄRE
Transparenz, Sichtbarkeit und Rechenschaftspflicht: Die Besucher der historischen oder kulturellen Stätte bemerken möglicherweise nicht, dass eine Drohne in Betrieb ist. Sie müssen erkennen können, vom wem, wann, wie und warum die Drohne genutzt wird. So haben sie die Möglichkeit, ihre Vorstellungen von Privatsphäre umzusetzen und ihre Privatsphäre zu schützen.
Privatheit des Ortes und des Raumes: Personen haben das Recht, sich in ihrem eigenen Zuhause (bzw. Garten oder Fahrzeug) frei bewegen zu können, ohne dabei identifiziert, verfolgt oder überwacht zu werden. Dies gilt auch für Touristen, die den Ort besuchen. Konzentrieren Sie Ihre Aufnahme nicht speziell auf eine Person, ohne dass sie dies weiß und dem zustimmt.
Privatheit der Zusammenkunft: Menschen haben das Recht sich mit Personen ihrer Wahl zu treffen, ohne dabei überwacht zu werden und ohne dass dies öffentlich bekannt wird. Die Privatsphäre könnte bedroht sein, wenn Sie Ihre Drohne für die Aufnahme von Menschen im nahegelegenen Park einsetzen.
Privatsphäre von Gedanken und Gefühlen: Personen haben das Recht, ihre Gedanken oder Gefühle für sich zu behalten und nicht zu offenbaren. Dies beinhaltet auch ihren Glauben oder religiöse Ansichten. Diese Privatsphäre wird eventuell verletzt, wenn es sich bei der Gebetsstätte, die Sie aufnehmen, eine religiöse Stätte handelt, die noch immer genutzt wird.
Abschreckende Wirkung: Eine derartige Nutzung der Drohne kann Personen dazu veranlassen, ihr Verhalten zu ändern. Personen, die in der Nähe wohnen oder an diesem Ort vorbeikommen, könnten ihr Verhalten ändern, weil sie sich beobachtet fühlen, selbst wenn dies gar nicht der Fall ist. Indem Sie Personen in dem Gebiet darauf aufmerksam machen, welchen Zweck die Aufnahmen erfüllen und was aufgenommen wird, kann dieser negative Effekt abgemildert werden.
DATENSCHUTZ
Denken Sie daran, dass besondere Vorschriften Anwendung finden, wenn Menschen, deren Bilder Sie gesammelt haben, identifiziert werden können. Vergessen Sie nicht, dass es auch möglich ist, Menschen aus dem Gesamtkontext zu identifizieren – anhand des Ortes, der Hausnummer, des Kennzeichens, der Tageszeit usw.
Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz: Sie müssen personenbezogene Daten rechtmäßig und auf der Grundlage einer der durch EU-Recht festgelegten Optionen erfassen und verarbeiten. Dies muss auf faire Art und Weise erfolgen, d. h. Personen dürfen dadurch keinen Schaden nehmen. Darüber hinaus ist Transparenz geboten – Menschen müssen wissen, ob, von wem und warum sie von einer Drohne aufgenommen wurden.
Zweckbindung: Menschen haben das Recht, genau zu erfahren, zu welchem Zweck ihre Daten gesammelt werden. Sobald sie über den Grund informiert wurden (z. B. Aufnahmen der Architektur, Archivbilder, Werbung für ein Touristenziel), dürfen Sie diese Daten nicht für einen anderen unvereinbaren Zweck (z. B. Profilerstellung von Besuchern und Einheimischen) verwenden, ohne sie erneut zu informieren und sicherzustellen, dass Ihre Tätigkeit rechtmäßig ist (siehe oben).
Datenminimierung: Sie sollten so wenig personenbezogene Daten wie möglich sammeln, um Ihre rechtmäßigen Ziele zu erreichen. Konzentrieren Sie sich auf die Orte statt auf die Menschen.
Speicherbeschränkung: Bildmaterial von Personen, die eine Identifizierung ermöglichen würde, darf nicht länger als gemäß dem rechtmäßigen Zweck nötig aufbewahrt werden. Wenn Sie die Bilder für eine Archivbilder-Plattform verwenden wollen und Menschen erfasst wurden, sorgen Sie dafür, die geeigneten Schutzmaßnahmen wie z. B. Anonymisierungstechniken einzusetzen.
Rechenschaftspflicht: Denken Sie daran, dass Sie nach Erfassung der personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung rechenschaftspflichtig sind, wenn Sie die einschlägigen Datenschutzvorschriften nicht befolgen.
VORSICHTSMASSNAHMEN
TIPP – Versuchen Sie, Personen über die Drohnennutzung, die Betriebsdauer, den Zweck und die beabsichtigte Verwendung zu informieren und geben Sie Ihre Kontaktinformationen an. Sie können dies z. B. mithilfe von Hinweistafeln für Touristen und Besucher am Eingang der historischen Stätte am entsprechenden Tag oder durch Hinweistafeln oder Ankündigungen in lokalen Medien für die Anwohner dieses Gebiets erreichen. Beantworten Sie jegliche Fragen dazu, was Sie mit der Drohne vorhaben. Werden Sie von Personen gebeten, Aufnahmen von ihnen zu löschen, sollten Sie dies auch tun.
TIPP – Prüfen Sie, ob auch eine weniger aufdringliche Technik für die Aufnahme von Bildern dieser Stätte eingesetzt werden kann. Wenn Sie darauf bestehen, die Perspektive einer Drohne zu nutzen, denken Sie gut darüber nach, wann und wie Sie diese Bilder aufnehmen wollen, um die Beeinträchtigung für die Privatsphäre von Personen möglichst gering zu halten, z. B. indem Sie die Tageszeit für die Aufnahmen überdenken.
TIPP – Achten Sie die Vertraulichkeit einer Gebetsstätte, die genutzt wird. Wenn Sie dort Aufnahmen machen wollen, versuchen Sie dies dann zu tun, wenn keine religiösen Aktivitäten stattfinden. Wenn Sie hingegen genau diesen besonderen Moment filmen möchten, informieren Sie unbedingt die Betenden und bitten sie um ihre Erlaubnis, um die Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre gering zu halten.
TIPP – Sammeln Sie so wenig personenbezogene Daten wie möglich. Versuchen Sie, in einer Höhe zu fliegen, die nicht niedriger als nötig ist, um den rechtmäßigen Zweck zu erfüllen (immer unter Berücksichtigung der maximal erlaubten Flughöhe). So wird die Identifizierung von Personen schwieriger und die negativen Auswirkungen Ihrer Tätigkeiten auf deren Privatsphäre werden minimiert.
TIPP – Ziehen Sie in Erwägung, z. B. die Bilder von Personen schnellstmöglich unscharf zu machen, um die Menge der erfassten personenbezogenen Daten zu minimieren.
TIPP – Achten Sie darauf, wer in diesem Fall der Verantwortliche und wer der Auftragsverarbeiter ist, besonders wenn Sie diese Tätigkeit in Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmen (z. B. einer Archivbilder-Plattform) ausüben. Denken Sie daran, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in der EU zahlreichen rechtlichen Verpflichtungen unterliegen.
TIPP – Speichern Sie jegliche erfassten personenbezogenen Daten auf sichere Art und Weise und sorgen Sie dafür, dass der Dritte (die Archivbilder-Plattform) die Daten ebenfalls sicher speichert.